Was Ihr gutes Recht
kostet und ob es sich lohnt
überhaupt zum Anwalt zu gehen?
Anwaltsgebühren sind gesetzlich geregelt und finden
Ihre rechtliche Grundlage im Rechtsanwaltsgebührengesetz
(RVG).
Man unterscheidet
Festgebühren (überwiegend im
Zivilrecht, Verwaltungsrecht und Arbeitsrecht)
und
Rahmengebühren (überwiegend
für außergerichtliche Tätigkeiten, bzw.
für die Gebiete des Straf- und Sozialrechts).
Zulässig
ist eine Gebührenvereinbarung,
-bei gerichtlichen Streitigkeiten nach oben
-bei außergerichtlichen Streitigkeiten sowohl nach
oben als auch nach unten
Unzulässig
sind nach dem Berufsrecht der Rechtsanwälte Erfolgshonorare,
d.h. die Zahlung eines Honorars an den Anwalt nur im Erfolgsfall.
Berechnet wird das Anwaltshonorar aus
zwei Faktoren:
1. Gegenstandswert (auch Streitwert genannt)
2. der entfalteten Tätigkeit im Rahmen des Auftrages
Für diejenigen, die aus finanziellen Gründen
Abstand davon nehmen möchten seine Rechte geltend zu
machen, bestehen jedoch folgende Möglichkeiten:
1.Beratungshilfe:
Wenn man sich
eine Rechtsauskunft aus eigenen Mitteln nicht leisten kann, besteht die Möglichkeit, beim Amtsgericht
Beratungshilfe zu beantragen. Es fällt dann lediglich
ein geringer Eigenanteil (10 €) an.
2.Prozesskostenhilfe: Die Gerichtskosten
können auf Antrag gestundet oder ganz erlassen werden.
Abschluss einer Rechtsschutzversicherung:
Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung macht Sinn,
wobei jedoch zu berücksichtigen ist, dass ein Versicherungsschutz
für bestimmte Rechtsgebiete bzw. –fälle
nicht besteht. Vor Abschluss sollten Sie daher in jedem
Fall verschiedene Angebote von Versicherungen einholen und
vergleichen.
Wichtig ist
jedoch für Sie zu wissen:
Ein Rechtsanwalt ist gesetzlich dazu verpflichtet, seine
Mandanten vor unnötigen Kostenrisiken zu bewahren und
sie diesbezüglich aufzuklären!!!
Ob es sich somit lohnt zu einem Anwalt zu gehen, ist aber
letztendlich Ihre Entscheidung. Allerdings möchte ich
an dieser Stelle anmerken, dass in den meisten Fällen,
in denen die Ansprüche nicht durchgesetzt werden können,
das verspätete Einschalten eines Rechtskundigen ursächlich
ist. Insbesondere werden Fristen versäumt und rechtliche
Konsequenzen nicht richtig eingeschätzt Auf jeden Fall
sollten Sie niemals 5
Minuten vor 12 Uhr handeln.
Weitere Info finden Sie unter:
www.brak.de
www.rechtsanwaltsgebuehren.de

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